Umweltgerechte Verwertung

Umweltgerechte Verwertung von Öl- und Benzinabscheiderinhalten Ihrer Anlagen

130501* Feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
In den Abscheidern vorgeschalteten Sandfängern, lagern sich Sand und gröbere Feststoffe am Boden des Sandfangs ab. Bei der regelmäßig durchzuführenden Reinigung des Sandfangs wird die Feststoffphase mittels Saugwagen entnommen. Es handelt sich überwiegend um mineralisches Material (Sand) grober und mittlerer Korngröße (> 0, 2 mm) mit relativ geringem Ölgehalt (zumeist < 2 %). Sofern feiner Sand und Schluff (Korngröße < 0,063 mm) abgeschieden wird, kann der Ölgehalt bis zu 20 % betragen.

130502* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
Das Wasser in Leichtflüssigkeitsabscheidern enthält neben Öl noch Feststoffanteile, die sich als Schlamm am Boden des nachgeschalteten Leichtflüssigkeitsabscheiders (Klasse II und I) absetzen. Es handelt sich um feinkörniges Material mit Mineralölgehalten bis zu ca. 10 %. Je nach Herkunft der Abwässer können die Schlämme geringe Gehalte an sonstigen Kohlenwasserstoffen und an Metallen aufweisen.

Umweltgerechte Verwertung
von Fettabscheiderninhalten Ihrer Anlagen
Rechtliche Kurzinformation:
Speisefette und -Öle und entsprechende Inhalte von Fettabscheidern unterliegen den Regelungen des KrWG. Sie sind als Abfall einzustufen, es sei denn, sie unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte (siehe unten) oder dem Wasserrecht. Sofern es sich um Abfälle und damit aufgrund ihrer Herkunft und Zusammensetzung um Bioabfälle handelt, sind beim Einsatz in einer Biogasanlage und bei der landwirtschaftlichen Verwertung des Gärrückstandes die Vorgaben der Bioabfallverordnung (BioAbfV) zu beachten.

In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel:

  • 20 01 25 Speiseöle und -fette
  • 19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten
  • 02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle

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