Generalinspektion nach DIN 4040-100
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Generalinspektion von Fettabscheideranlagen
Nach DIN 4040-100 ist eine Fettabscheideranlage vor der Inbetriebnahme und anschließend in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren durch einen Fachkundigen einer Generalinspektion zu unterziehen. Dabei werden der ordnungsgemäße Zustand und der sachgemäße Betrieb der Anlage geprüft.
Fettabscheideranlagen werden insbesondere dort eingesetzt, wo fetthaltiges Abwasser anfällt. Sie dienen dazu, Fette und Öle vom Abwasser abzutrennen und so einen ordnungsgemäßen Betrieb der Entwässerungsanlage zu unterstützen.
Im Rahmen der Generalinspektion werden der ordnungsgemäße Zustand und der sachgemäße Betrieb der Fettabscheideranlage umfassend beurteilt. Dazu gehören unter anderem der bauliche Zustand, die Innenflächen und Beschichtungen, die Einbauteile und technischen Einrichtungen sowie die Dichtheit der Abscheideranlage und ihrer Verbindungsleitungen.
Darüber hinaus werden die vorhandenen Betriebs- und Anlagendokumente sowie die aktuellen Betriebsbedingungen berücksichtigt. Festgestellte Abweichungen und Mängel werden dokumentiert und hinsichtlich möglicher Schadensrisiken bewertet.
Nach Durchführung der Generalinspektion erhalten Sie einen ausführlichen Prüfbericht mit den Ergebnissen der Prüfung, gegebenenfalls festgestellten Mängeln sowie Empfehlungen zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands und Betriebs.
Der Prüfbericht ist zusammen mit den Aufzeichnungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Entleerung bis zur nächsten Generalinspektion, mindestens jedoch fünf Jahre, aufzubewahren. Auf Verlangen ist er den zuständigen Stellen zur Einsicht vorzulegen.