Generalinspektion nach DIN 1999-100

Prüfung von Leichtflüssigkeitsabscheidern – jetzt ab nur 749 Euro netto!

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten müssen alle 5 Jahre auf ihre ordentliche technische Funktionalität hin geprüft werden. Leichtflüssigkeiten (Öle) werden von Gesetzgeber als umweltgefährliche Stoffe definiert, deshalb ist die Prüfnormen DIN 1999-100 anzuwenden.

Die DIN 1999-100 En schreibt die monatliche Eigenkontrolle, eine halbjährige Kontrolle sowie alle 5 Jahre eine Generalinspektion vor.

Wenn in ihrem Unternehmen, ölhaltige Abwässer entstehen müssen diese durch eine Leichtfüssigkeitsabscheider getrennt werden. Leichtflüssigkeitsabscheider sind Anlagen die Abwasser in Form eines Beckens behandeln, die Öle werden durch Aufschwimmen abgeschieden, die schwereren Partikel ölhaltiger Schlämme setzen sich am Grund ab.

Ein großer Anteil der verbauten Abscheideranlagen findet sich u.a. in:

  • Autohöfen und Rastanlagen
  • Autohäusern
  • KFZ-Betrieben, Werkstätten und Waschanlagen
  • Tankstellen
  • Wasserwerken
  • der Industrie
  • Deponien
  • Verkehrsbetrieben und Flughäfen

Ein Leichtflüssigkeitsabscheider ist eine Anlage die Abwasser in Form eines Beckens behandelt durch die Öle durch Aufschwimmen abgeschieden werden.

Vor einer Inbetriebnahme sowie alle 5 Jahre sind alle Betreiber einer Abscheideranlage zu einer vollständigen Generalinspektion nach DIN 1999-100 durch einen Fachkundigen verpflichtet.

Diese Prüfung umfasst auch die Dichtigkeit des Zulaufsystems, der Behälter und alle technischen Teile. Der Zustand der Innenwände der Schachtwerkbauteile, die Tarierung der selbstständigen Verschlussanlage. Das Betriebstagebuch, die Vorhaltung der technischen und der behördlichen Unterlagen, Zulassungen und die Nachweise über die Entsorgung der abgeschiedenen Inhalte der Anlage werden ebenfalls geprüft.

Auch zu beurteilen ist der tatsächliche Abwasseranfall nach Herkunft, Menge, Stoffen, Wasch- und Reinigungsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe, Einhaltung von Randbedingungen und in Bezug zu diesem festgestellten Abwasseranfall die Eignung, Leistungsfähigkeit und Dimensionierung der Abscheideanlage. Alle Mängel sind im umfassenden Prüfbericht festzuhalten und ggf. in Absprache mit der zuständigen Behörde zu beseitigen (Punkt 14.6 der Norm).

Bei der Dichtheitsprüfung wird die Abscheideranlage im Normalfall bis Geländeoberkante befüllt. Die Verlustrate ist i. d. Regel 0,25 Liter

Auch bei mangelfreien Anlagen sind die Prüfberichte, das Betriebstagebuch, und die Entsorgungsnachweise zu dokumentieren. Auf Verlangen sind diese Unterlagen der zuständigen Aufsichtsbehörden oder den Betreibern der jeweiligen kommunalen Abwasseranlagen vorzulegen (Punkt 14.7 der Norm).

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