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Generalinspektion nach DIN 1999-100

Fachkundige Prüfung von Leichtflüssigkeitsabscheidern – inklusive Dichtheitsprüfung, Dokumentation und Prüfbericht.

Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern

Prüfung von Leichtflüssigkeitsabscheidern – jetzt ab nur 849 Euro netto!

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten sind in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb zu überprüfen.

Die DIN 1999-100 sieht eine monatliche Eigenkontrolle, eine halbjährliche Wartung sowie eine Generalinspektion in Abständen von höchstens fünf Jahren vor.

Leichtflüssigkeitsabscheider werden überall dort eingesetzt, wo mineralölhaltiges Abwasser anfällt und entsprechend den betrieblichen oder behördlichen Anforderungen vor der Einleitung behandelt werden muss.
Leichtflüssigkeitsabscheider sind Anlagen, die Abwasser in Form eines Beckens behandeln: Die Öle werden durch Aufschwimmen abgeschieden, die schwereren Partikel ölhaltiger Schlämme setzen sich am Grund ab.

Ein großer Anteil der verbauten Abscheideranlagen findet sich u. a. in:

Nach DIN 1999-100 ist die Abscheideranlage vor der Inbetriebnahme und anschließend in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren durch einen Fachkundigen einer Generalinspektion zu unterziehen.

Im Rahmen der Generalinspektion werden der ordnungsgemäße Zustand und der sachgemäße Betrieb der Abscheideranlage umfassend beurteilt. Dazu gehören unter anderem die Dichtheit der Anlage, der bauliche Zustand, die Einbauteile und technischen Einrichtungen sowie die vorhandenen Betriebs- und Anlagendokumente.

Geprüft werden außerdem das Betriebstagebuch, Nachweise über Eigenkontrolle, Wartung und Entsorgung sowie die Eignung und Dimensionierung der Anlage unter Berücksichtigung des tatsächlich anfallenden Abwassers. Festgestellte Mängel werden im Prüfbericht dokumentiert.

Die Dichtheitsprüfung erfolgt nach den für die jeweilige Anlage geltenden Prüfbedingungen. Dabei werden unter anderem Prüfhöhe, Prüfzeit und die für das Prüfobjekt zulässigen Abweichungen berücksichtigt und dokumentiert.

Die Prüfberichte, das Betriebstagebuch und die Entsorgungsnachweise sind entsprechend den geltenden Anforderungen aufzubewahren. Auf Verlangen sind diese Unterlagen den zuständigen Stellen bzw. den Betreibern der jeweiligen öffentlichen Abwasseranlage vorzulegen.

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