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Prüfungen, Wartung, Kontrolle, Sanierung und Schulungen – alles rund um Ihre Abscheideranlage.
Prüfung ab 849 € netto
Leichtflüssigkeitsabscheider prüfen lassen – jetzt zum Aktionspreis.
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Prüfung nach DIN 1999-100 – Leichtflüssigkeitsabscheider
Prüfung von Leichtflüssigkeitsabscheidern – jetzt ab nur 849 Euro netto!
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten müssen alle 5 Jahre auf ihre ordentliche technische Funktionalität hin geprüft werden. Leichtflüssigkeiten (Öle) werden vom Gesetzgeber als umweltgefährliche Stoffe definiert, deshalb ist die Prüfnorm DIN 1999-100 anzuwenden.
Die DIN 1999-100 schreibt die monatliche Eigenkontrolle, eine halbjährige Kontrolle sowie alle 5 Jahre eine Generalinspektion vor.
Wenn in Ihrem Unternehmen ölhaltige Abwässer entstehen, müssen diese durch einen Leichtflüssigkeitsabscheider getrennt werden. Leichtflüssigkeitsabscheider sind Anlagen, die Abwasser in Form eines Beckens behandeln: Die Öle werden durch Aufschwimmen abgeschieden, die schwereren Partikel ölhaltiger Schlämme setzen sich am Grund ab.
Ein großer Anteil der verbauten Abscheideranlagen findet sich u. a. in:
- Autohöfen und Rastanlagen
- Autohäusern
- KFZ-Betrieben, Werkstätten und Waschanlagen
- Tankstellen
- Wasserwerken
- der Industrie
- Deponien
- Verkehrsbetrieben und Flughäfen
Vor einer Inbetriebnahme sowie alle 5 Jahre sind alle Betreiber einer Abscheideranlage zu einer vollständigen Generalinspektion nach DIN 1999-100 durch einen Fachkundigen verpflichtet.
Diese Prüfung umfasst auch die Dichtigkeit des Zulaufsystems, der Behälter und aller technischen Teile, den Zustand der Innenwände der Schachtbauteile sowie die Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung. Das Betriebstagebuch, die Vorhaltung der technischen und behördlichen Unterlagen, Zulassungen und die Nachweise über die Entsorgung der abgeschiedenen Anlageninhalte werden ebenfalls geprüft.
Auch zu beurteilen ist der tatsächliche Abwasseranfall nach Herkunft, Menge, Stoffen, Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Betriebs- und Hilfsstoffen – und in Bezug auf diesen festgestellten Abwasseranfall die Eignung, Leistungsfähigkeit und Dimensionierung der Abscheideanlage. Alle Mängel sind im umfassenden Prüfbericht festzuhalten und ggf. in Absprache mit der zuständigen Behörde zu beseitigen (Punkt 14.6 der Norm).
Bei der Dichtheitsprüfung wird die Abscheideranlage im Normalfall bis Geländeoberkante befüllt. Die zulässige Verlustrate liegt in der Regel bei 0,25 Litern.
Auch bei mangelfreien Anlagen sind die Prüfberichte, das Betriebstagebuch und die Entsorgungsnachweise zu dokumentieren. Auf Verlangen sind diese Unterlagen der zuständigen Aufsichtsbehörde oder den Betreibern der jeweiligen kommunalen Abwasseranlagen vorzulegen (Punkt 14.7 der Norm).
Prüfung nach DIN 4040-100 – Fettabscheider
Abscheideranlagen für Fette müssen alle 5 Jahre auf ordentliche technische Funktionalität hin geprüft werden. Wenn in Ihrem Unternehmen, Ihrer Gastronomie, Hotellerie oder Gemeinschaftsverpflegung ein Fettabscheider eingebaut ist, muss dieser ebenfalls mindestens alle 5 Jahre geprüft werden.
Ein großer Anteil der verbauten Fettabscheideranlagen findet sich u. a. in der Gastronomie und filtert:
- tierische Öle
- tierische Fette
Ein Fettabscheider ist eine Anlage, die fett- und ölhaltige Schmutz- und Spülwässer behandelt und Fette und Öle vom Abwasser abtrennt und reinigt. Wir übernehmen die Generalinspektion nach DIN 4040-100 zuverlässig für Sie – inklusive amtstauglichem Prüfprotokoll.
Prüfung nach DIN EN 1610 – Abwasserleitungen & -kanäle
Abscheideranlagen und Leitungen müssen alle 5 Jahre auf ordentliche technische Funktionalität hin geprüft werden. Wenn in Ihrem Unternehmen, Ihrer Wohnanlage oder Ihrem Haushalt eine Abwasserleitung verbaut ist, muss diese unter Umständen ebenfalls geprüft werden.
Dichtheitsprüfungen müssen u. a. bei folgenden Installationen vorgenommen werden:
- Hausanschlussleitungen
- Luftdruckhaltungen
- Kanalhaltungen
- Schächten und Schachtbauwerken
- Sonderbauwerken
- Grundleitungssystemen
- Leitungen und Kanälen
- Abwasserleitungen
- Mischwasserleitungen
Für betriebliche Abwasserleitungen muss eine Dichtheitsprüfung nach DIN 1986 durchgeführt werden. In der DIN EN 1610 wird die Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen geregelt. Dichtheitsprüfungen werden im Prüfverfahren Wasser oder Luft durchgeführt.
Grundsätzliches zur Dichtheitsprüfung DIN EN 1610 im Verfahren Wasser:
Der Prüfabschnitt wird mediendicht verschlossen und auf Geländeniveau (Geländeoberkante GOK) mit Wasser befüllt. Während der Prüfzeit ist der Wasserstand mit einer maximalen Abweichung von 0,01 bar durch Wasserzugabe aufrechtzuerhalten. Die Menge des nachgefüllten Wassers und der Prüfdruck werden gemessen und aufgezeichnet – wir führen diese Messung mit einer digitalen Pegelmesssonde durch. Die zulässige Wasserzugabe wird durch die benetzte Fläche definiert:
0,15 l/m² für Rohrleitungen
0,20 l/m² für Rohrleitungen einschließlich Schächte
0,40 l/m² für Schächte und Inspektionsöffnungen
Grundsätzliches zur Dichtheitsprüfung DIN EN 1610 im Verfahren Luft:
Leitungen werden mit geeigneten luftdichten Verschlüssen abgedichtet. Ein Anfangsdruck (Prüfdruck + 10 %) wird auf die Leitung gebracht und die Beruhigungszeit abgewartet. Während der Prüfzeit darf der Druck – abhängig vom gewählten Verfahren (LA, LB, LC oder LD, mit Prüfdrücken von 10 bis 200 mbar) – nur um einen bestimmten Wert abnehmen.
Grundstücksentwässerungen unterliegen den Bauordnungen der Länder – mit Ausnahme von Bayern, wo die Leitungen außerhalb von Gebäuden dem Wasserrecht unterstellt sind. Anschlusskanäle, die nach Abwassersatzung der Grundstücksentwässerungsanlage zugeordnet sind, unterliegen ebenfalls der Bauordnung.
Nach der Landesbauordnung dürfen bauliche Anlagen die öffentliche Sicherheit, die natürlichen Lebensgrundlagen und somit auch Boden und Grundwasser nicht gefährden (Gewässerschutz). In den letzten Jahren fordern kommunale Abwasserverbände immer häufiger einen Nachweis einer dichten Abwasserleitung – etwa in Verbindung mit der Erteilung einer Baugenehmigung.
Halbjährliche Wartung von Abscheideranlagen
Laut DIN-Norm ist eine halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Die halbjährliche Wartung muss im Betriebstagebuch dokumentiert werden.
Bei dieser Wartung fallen u. a. folgende Aufgaben an:
- Reinigung/Austausch des Koaleszenzabscheiders nach Herstellerangaben sowie dessen Kontrolle
- Reinigung und Leerung
- Reinigung der Ablaufrinne im Probeentnahmeschacht
Gerne übernehmen wir die halbjährliche Wartung Ihrer Anlagen zuverlässig für Sie – inklusive Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Monatliche Kontrolle von Abscheideranlagen
Laut DIN-Norm ist eine monatliche Kontrolle durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Die monatliche Kontrolle muss im Betriebstagebuch dokumentiert werden.
Bei dieser Kontrolle fallen u. a. folgende Aufgaben an:
- Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Flüssigkeit
- Messung des Schlammspiegels bzw. des Volumens
- Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses der Abscheideranlage bzw. der Alarmeinrichtung
- Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz, um den Durchfluss zu messen bzw. eine Verstopfung festzustellen
- Kontrolle von Sonderkonstruktionen
Gerne übernehmen wir die monatliche Kontrolle auch für Sie.
Sachkundeschulung für Abscheideranlagen
Werden Sie Sachkundiger für Abscheideranlagen. Wir führen für Sie Schulungen und Online-Schulungen durch. Nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie als sachkundige Person ausweist. Sie sind dann befähigt zur:
- monatlichen Kontrolle an Leichtflüssigkeitsabscheidern (Anlagensysteme nach EN 858 / DIN 1999-100:2016-12 und DIN 1999-101)
Durch Ihre Teilnahme an unserer Schulung erwerben Sie die in der DIN 1999-100/-101 definierte und von den Behörden geforderte Qualifikation einer sachkundigen Person.
Zum Online-Kurs
Inhalte unter anderem:
- Bauweise und Funktion von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Führen eines Betriebstagebuches
- Unterweisung an einer Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten
- Umgang mit Abwasser und Abwasseraufbereitung
Sachkundeschulung monatliche Eigenkontrolle an Fettabscheidern
Mit dieser Schulung werden Sie Sachkundiger für die monatliche Eigenkontrolle an Fettabscheidern (Anlagensysteme nach EN 1825 / DIN 4040-100:2016-12). Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat als Download, das Sie als sachkundige Person ausweist.
Zum Online-Kurs
Kursinhalt: Bauweise und Funktion von Abscheideranlagen · Monatliche Eigenkontrolle von Fettabscheidern · Allgemeine Informationen über Generalinspektionen – inklusive der gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen der Normen und Regelwerke (u. a. Wasserhaushaltsgesetz, DWA-M 167, DIN 1986-100, EN 1825, BetrSichV).
Umweltgerechte Verwertung von Öl- und Benzinabscheiderinhalten Ihrer Anlagen
130501* Feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
In den den Abscheidern vorgeschalteten Sandfängen lagern sich Sand und gröbere Feststoffe am Boden ab. Bei der regelmäßig durchzuführenden Reinigung des Sandfangs wird die Feststoffphase mittels Saugwagen entnommen. Es handelt sich überwiegend um mineralisches Material (Sand) grober und mittlerer Korngröße (> 0,2 mm) mit relativ geringem Ölgehalt (zumeist < 2 %). Sofern feiner Sand und Schluff (Korngröße < 0,063 mm) abgeschieden wird, kann der Ölgehalt bis zu 20 % betragen.
130502* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
Das Wasser in Leichtflüssigkeitsabscheidern enthält neben Öl noch Feststoffanteile, die sich als Schlamm am Boden des nachgeschalteten Leichtflüssigkeitsabscheiders (Klasse II und I) absetzen. Es handelt sich um feinkörniges Material mit Mineralölgehalten bis zu ca. 10 %. Je nach Herkunft der Abwässer können die Schlämme geringe Gehalte an sonstigen Kohlenwasserstoffen und an Metallen aufweisen.
Umweltgerechte Verwertung von Fettabscheiderinhalten
Speisefette und -öle und entsprechende Inhalte von Fettabscheidern unterliegen den Regelungen des KrWG. Sie sind als Abfall einzustufen, es sei denn, sie unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte oder dem Wasserrecht. Sofern es sich um Bioabfälle handelt, sind beim Einsatz in einer Biogasanlage und bei der landwirtschaftlichen Verwertung des Gärrückstandes die Vorgaben der Bioabfallverordnung (BioAbfV) zu beachten.
In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel:
- 20 01 25 Speiseöle und -fette
- 19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten
- 02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
- 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
Wir haben mit verschiedenen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben regional und überregional sehr attraktive Entsorgungskosten vereinbart. Wir übernehmen gerne die Entsorgung und deren Koordination zu einem attraktiven Preis für Sie – und Sie erhalten von uns den geforderten Entsorgungsnachweis eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs.
Ein-, Um- & Rückbau von Abscheideranlagen
Wir bieten Ihnen den Ein-, Um- und Rückbau von Abscheideranlagen als Fachbetrieb an. Viele Abscheider sind durch die starke chemische Belastung oder durch mangelnde Kapazität an einem Punkt angekommen, an dem man über eine neue Abscheideranlage nachdenken sollte.
Eine ungenutzte Abscheideranlage verursacht Kosten für Wartung, Inspektionen und Entleerung. Vielerorts sind in Tiefgaragen kleine Leichtflüssigkeitsabscheider aus Gusseisen verbaut, die weder Funktion noch Nutzen haben.
Einige Abwasserverbände fordern eine Stilllegung der Abscheider nach ihren Vorgaben. In diesem Fall können wir Ihnen ein bewährtes Verfahren zum Festpreis anbieten – von der Planung bis zur Ausführung.
Rohrreinigung von Abwasser-Hausanschlüssen
Bis zu DN 300 übernehmen wir für Sie die schnelle und sichere Rohrreinigung Ihres Abwasser-Hausanschlusses. Mithilfe eines speziellen Hochdruckgerätes ist Ihr Abfluss innerhalb von Minuten wieder frei – zuverlässig und gründlich.
TV-Kamerabefahrungen mit Haltungsbericht
Immer häufiger fordern Kommunen den Nachweis der Dichtigkeit der Abwassergrundleitung. Eine dichte Schmutzwasserleitung ist in Augsburg Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Ein überwiegender Teil der bestehenden Abwasserleitungen älteren Baujahres erfüllt die Vorgaben der DIN EN 1610 nicht.
Niemand sollte und möchte einen verdeckten Mangel verkaufen oder kaufen – die daraus resultierenden, oft aufwendigen Sanierungsarbeiten, unter Umständen in offener Bauweise, können erhebliche Kosten verursachen.
Wir bieten Ihnen zu einem realistischen Preis folgendes an:
- eine Hochdruck-Rohrreinigung
- eine anschließende TV-Befahrung
- eine Dichtheitsprüfung
Unsere hochauflösenden, ferngesteuerten Kameras finden schnell und präzise mögliche Lecks und Beschädigungen – dokumentiert im vollständigen Haltungsbericht.
Sanierung von Abscheideranlagen
Was bei der Sanierung von Abscheideranlagen zu beachten ist:
Das Gesetz verpflichtet den Betreiber dazu, die ordnungs- und sachgemäße Funktion seiner Abscheideranlagen zu gewährleisten. Nach DIN 1999-100 besteht alle fünf Jahre die Pflicht zur Durchführung einer Generalinspektion durch einen Sachverständigen. Vorhandene Mängel sind zu beheben und machen eine Nachprüfung erforderlich.
Bei Mängeln unterscheidet man zwischen Ordnungsmängeln und technischen Mängeln. Bei Ordnungsmängeln fehlen sehr oft Unterlagen wie ein Entwässerungsplan, ein Betriebstagebuch oder Nachweise für die Entsorgung oder die Eigenkontrolle. Es kommt vor, dass Wartungsnachweise oder Datenblätter der eingesetzten Reinigungsmittel nicht vollständig sind. Der Betreiber kann einen Teil dieser Unterlagen selbst besorgen.
Neubau oder Sanierung?
Bei technischen Mängeln ist man auf fachliche Hilfe angewiesen. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung erfolgt eine Handlungsempfehlung zur Sanierung. Statt einer teuren Sanierung kann auch ein Neubau sinnvoll sein; beim Einbau einer Neuanlage sollte auf eine bedarfsgerechte Konzeptionierung geachtet werden. Es empfiehlt sich, auf einen erfahrenen Fachbetrieb mit WHG-Zulassung und ausreichenden Erfahrungen und Referenzen zu achten – auf die ausgeführten Arbeiten geben wir eine Gewährleistung.
Eine Abscheideranlage muss dem Stand der Technik, den Normen sowie Richtlinien entsprechen. Die Anlage erfüllt diese Anforderungen nicht mehr, sobald bei der Generalinspektion Mängel festgestellt werden. Das kann zum Verlust der wasserrechtlichen Genehmigung führen; darüber hinaus kann der Betreiber haftbar gemacht werden, sollten Umweltschäden entstehen. Die Mängelbeseitigung muss innerhalb der Frist erfolgen, die der Prüfer in seinem Prüfbericht vorgibt – eine Fristverlängerung ist nach Absprache mit den zuständigen Behörden möglich.
Mehrere Möglichkeiten zur Abdichtung
Zusätzlich zu der Abscheideranlage muss auch das gesamte Zulaufsystem mit Schächten und Rinnen auf Dichtheit überprüft werden. Bei festgestellten Undichtigkeiten sollte eine weitgehende Untersuchung mittels Kamera sowie eine die Undichtigkeit eingrenzende Dichtheitsprüfung erfolgen . Der Einbau von Inlinern oder Partlinern zählt zu den gängigsten Abdichtungsverfahren. Ein teurer Neubau von Rohrleitungen in offener Bauweise lässt sich so vermeiden.
In der Regel handelt es sich bei Abscheideranlagen um allgemein bauaufsichtlich zugelassene Anlagen. Vorrangig regelt die Herstellung die Zulassung, aber auch die Verwendung. Entsprechend der Bauartzulassung muss die Anlage instand gesetzt werden, wenn die Innenbeschichtung defekt ist.
Ein wiederkehrendes Problem einer Abscheideranlage stellt oft die Dichtheit dar. Verschiedene Möglichkeiten stehen bei eine Abdichtung zur Verfügung. Dabei sollte bei einer fachgerechten Schadensbehebung auf geeignetes Material geachtet werden, ein Schmutz und ölfreier, sowie tragfähiger Untergrund ist Grundlage einer langfristig erfolgreichen . Das ist abhängig von der Art (Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheider) und Position (Fahr- oder Grünbereich) der Anlage.
Nach der Sanierung muss erneut eine Prüfung durch einen unabhängigen Fachkundigen erfolgen. Bei der Nachprüfung wird untersucht, ob die Mängel behoben wurden. Ein Bericht dokumentiert das Ergebnis.
Instandhaltung
Eine Abscheideranlage ist starken chemischen Prozessen ausgesetzt. Es kann vorkommen, dass die Ein- und Auslaufgarnitur so stark korrodiert ist, dass die Funktion nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sie durch originale Austauschteile des Herstellers zu ersetzen – eine Vielzahl baugleicher Ersatzteile ist zudem preiswerter von anderen Herstellern erhältlich.
Sanierung von Leitungssystemen
Der vor Ort härtende Kurzliner ermöglicht eine punktuelle Sanierung von Rohrverbindungen und Rissen durch Überkleben der Schadstelle. Die schadhafte Rohrinnenfläche kann auf einer begrenzten Länge von ca. 0,5–2,5 m mit einer 2K-GFK-Manschette ausgekleidet werden. Der Rohrinnendurchmesser wird dabei nur leicht verringert (ca. 2–4 mm); die Innenauskleidung stabilisiert das sanierte Rohr.
Bei Wurzeleinwuchs ist das Verfahren nur bei kurzen Leitungen geeignet – Wurzeln haben die Angewohnheit, an der nächsten Muffe wieder einzuwachsen.
Unsere Möglichkeiten mit Kurzlinern:
- Wir sanieren Rohrleitungen von DN 80 bis DN 300 bogengängig im Bereich Hausanschlüsse
- Kurzliner sind für viele Rohrmaterialien geeignet: Kunststoff, Steinzeug, Gusseisen, Beton und Edelstahl
- Bestens geeignet, um stillgelegte Rohre oder blinde Abzweige zu verschließen
- Dauerhaft wurzelfest, egalisieren Muffenversatz, optimieren die hydraulischen Fließeigenschaften und verbinden abgesackte Rohre dauerhaft
- Grabenlose, fachgerechte und preiswerte Teilreparatur
Außerdem bieten wir Ihnen eine partielle Inliner-Rohrsanierung: Dabei wird die Leitung zuerst mit einer Kette gereinigt und anschließend die Schadstelle mit einem HD-Packer dauerhaft repariert. Dies ist auch bei größeren Schäden möglich.
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