Was bei der Sanierung von Abscheideranlagen zu beachten ist:
Das Gesetz verpflichtet den Betreiber dazu, die ordnungs- und sachgemäße Funktion ihrer Abscheideranlagen zur Gewährleisten Nach DIN 1999-100 besteht alle fünf Jahre die Pflicht zur Durchführung einer Generalinspektion durch einen Sachverständigen. Vorhandene Mängel sind zu beheben und machen eine Nachprüfung erforderlich ist.
Bei Mängeln unterscheidet man zwischen Ordnungsmängeln und technischen Mängeln. Bei Ordnungsmängeln fehlen sehr oft Unterlagen wie ein Entwässerungsplan, ein Betriebstagebuch oder Nachweise für die Entsorgung oder die Eigenkontrolle. Es kommt vor, dass Wartungsnachweise oder Datenblätter der eingesetzten Reinigungsmittel nicht vollständig sind. Der Betreiber kann einen Teil dieser Unterlagen selbst besorgen.
Neubau oder Sanierung?
Bei technischen Mängeln ist man auf fachliche Hilfe angewiesen. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung erfolgt eine Handlungsempfehlung zur Sanierung. Statt einer teuren Sanierung kann auch ein Neubau sinnvoll sein. Beim Einbau einer Neuanlage sollte die bedarfsgerechte Konzeptionierung beachtet werden.
Die Qualifikation einer Fachfirma sollte bei der Auswahl des richtigen Unternehmens die wichtigste Rolle spielen. Es empfiehlt sich, auf einen erfahrenen Fachbetrieb mit WHG-Zulassung und ausreichenden Erfahrungen und Referenzen zu achten. Auf die ausgeführten Arbeiten geben wir eine Gewährleistung.
Eine Abscheideranlage muss dem Stand der Technik, den Normen sowie Richtlinien entsprechen. Die Anlage erfüllt diese Anforderungen nicht mehr, sobald bei der Generalinspektion Mängel festgestellt werden. Das kann zum Verlust der wasserrechtlichen Genehmigung führen. Darüber hinaus kann der Betreiber haftbar gemacht werden, sollten Umweltschäden entstehen. Die Mängelbeseitigung muss innerhalb der Frist erfolgen, die der Prüfer in seinem Prüfbericht vorgibt. Eine Fristverlängerung ist nach Absprache mit den zuständigen Behörden möglich.
Mehrere Möglichkeiten zur Abdichtung
Zusätzlich zu der Abscheideranlage muss auch das gesamte Zulaufsystem mit Schächten und Rinnen auf Dichtheit überprüft werden. Bei festgestellten Undichtigkeiten sollte eine weitgehende Untersuchung mittels Kamera sowie eine die Undichtigkeit eingrenzende Dichtheitsprüfung erfolgen . Der Einbau von Inlinern oder Partlinern zählt zu den gängigsten Abdichtungsverfahren. Ein teurer Neubau von Rohrleitungen in offener Bauweise lässt sich so vermeiden.
In der Regel handelt es sich bei Abscheideranlagen um allgemein bauaufsichtlich zugelassene Anlagen. Vorrangig regelt die Herstellung die Zulassung, aber auch die Verwendung. Entsprechend der Bauartzulassung muss die Anlage instand gesetzt werden, wenn die Innenbeschichtung defekt ist.
Ein wiederkehrendes Problem einer Abscheideranlage stellt oft die Dichtheit dar. Verschiedene Möglichkeiten stehen bei eine Abdichtung zur Verfügung. Dabei sollte bei einer fachgerechten Schadensbehebung auf geeignetes Material geachtet werden, ein Schmutz und ölfreier, sowie tragfähiger Untergrund ist Grundlage einer langfristig erfolgreichen . Das ist abhängig von der Art (Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheider) und Position (Fahr- oder Grünbereich) der Anlage.
Nach der Sanierung muss erneut eine Prüfung durch einen unabhängigen Fachkundigen erfolgen. Bei der Nachprüfung wird untersucht, ob die Mängel behoben wurden. Ein Bericht dokumentiert das Ergebnis.
Instandhaltung
Eine Abscheideranlage ist starken chemischen Prozessen ausgesetzt. Es kann vorkommen das die Ein und Auslaufgarnitur so stark korrodiert ist, das die Funktion nicht mehr gegeben ist. In diesen Fall besteht die Möglichkeit durch originale Austauschteile von Hersteller zu ersetzen. Eine Vielzahl von baugleichen Ersatzteilen sind preiswerter von andren Herstellern zu bekommen.